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   OVG Sachsen, 16.02.1999 - 1 S 53/99   

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https://dejure.org/1999,15335
OVG Sachsen, 16.02.1999 - 1 S 53/99 (https://dejure.org/1999,15335)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.02.1999 - 1 S 53/99 (https://dejure.org/1999,15335)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 1 S 53/99 (https://dejure.org/1999,15335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestandsgeschützter Baukörper; Neues Gebäude; Beuprüfung der Abstandsflächen; Bauherr; Außenwandlänge; Außenwandteile; Baugenehmigung; Aufhebung; Außervollzugsetzung; Teilbarkeit; Anordnung der aufschiebenden Wirkung ; Antrag eines Nachbarn; Streitwert

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 18.10.1994 - 1 S 133/94 - Beschl. v. 10.6.1996 - 1 S 134/96 - JBSächsOVG 4, 220; Beschl. v. 16.2.1999 - 1 S 53/99 -, SächsVBl. 1999, 137; Beschl. v. 25.2.1999 - 1 S 61/99 -, SächsVBl. 1999, 139; Beschl. v. 31.4.2004 - 1 B 255/04 -) sind auch die in ein Bauvorhaben einbezogenen Bestandsgebäude neu zu bewerten, soweit die Frage der Einhaltung der Abstandsflächen für ein einheitliches Bauvorhaben insgesamt neu aufgeworfen wird.

    Unabhängig davon ist auch eine funktionale Verbindung der Bauten zu einem einheitlichen Gebäude (vgl. zur Maßgeblichkeit einer funktionalen Verbindung § 2 Abs. 2 SächsBO und SächsOVG, Beschl. v. 16.2.1999 - 1 S 53/99 -, SächsVBl. 1999, 137 sowie BVerwG, Beschl. v. 13.12.1995 - 4 B 245/95 -, NVwZ 1996, 787) zu bejahen, nachdem der Zwischenbau ungeachtet eines zusätzlichen seitlichen Zugangs auf seiner Westseite in erster Linie auf eine Begehung über den straßenseitigen Haupteingang des Vorderhauses ausgerichtet ist sowie Sanitär- und andere ihm dienende Funktionsräume in den Bestandsgebäuden geplant sind.

    Es ist auch eine insbesondere nach der Nutzerzahl relevante Nutzungsveränderung geplant, die geeignet erscheint, nachbarrechtliche Belange etwa des Brandschutzes stärker als zuvor zu berühren und deshalb eine neue Prüfung des gesamten Vorhabens auch hinsichtlich der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO erforderlich zu machen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2004 - 1 B 344/03 - S. 6; Beschl. v. 1.3.2005 - 1 BS 24/05 - Beschl. v. 16.2.1999 - 1 S 53/99 -, SächsVBl.

  • OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12

    Möglichkeit der Annahme der Teilbarkeit einer Baugenehmigung gegen den

    Eine auf den Teil einer im Baunachbarstreit angefochtenen Baugenehmigung beschränkte Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt nur dann in Betracht, wenn die Baugenehmigung rechtlich und tatsächlich teilbar ist (wie SächsOVG, Beschl. v. 16. Februar 1999, SächsVBl. 1999, 137).

    6 1. Im Hinblick auf die von dem Verwaltungsgericht angenommene Teilbarkeit der angegriffenen Baugenehmigung hat der Senat zwar bereits in seinem Beschluss vom 16. Februar 1999 - 1 S 53/99 - (SächsVBl. 1999, 137) ausgeführt, dass eine Baugenehmigung nur dann teilweise aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden kann, wenn sie tatsächlich und rechtlich teilbar ist, dabei aber auch den Grundsatz der Einheitlichkeit des Vorhabens betont (vgl. auch Senatsbeschl. v. 26. Januar 2000 - 1 BS 776/99 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Hingegen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig, ob eine teilweise Außervollzugsetzung auch bei fehlender Teilbarkeit der Baugenehmigung zulässig ist (bejahend: VGH BW, Beschl. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -, BRS 59 Nr. 166; OVG Berlin, Beschl. v. 25.03.1993 - 2 S 4.93 - BRS 55 Nr. 121; ThürOVG, Beschl. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221; verneinend: OVG MV, Beschl. v. 17.01.2005 - 3 M 37/04 - BauR 2006, 507; SächsOVG, Beschl. v. 16.02.1999 - 1 S 53/99 - SächsVBl 1999, 137; differenzierend: SaarlOVG, Beschl. v. Beschl. v. 23.02.1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56 Nr. 184).
  • OVG Thüringen, 14.02.2000 - 1 EO 76/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Altbestand; genehmigt;

    Dies gilt auch dann, wenn durch die Galerien ein vor die östliche Außenwand des Altbaus vorspringender - neuer - Gebäudeteil entsteht (a.A. BayVGH, Urteil vom 20. Dezember 1988 - 20 B 88.00137 - BayVBl. 1989, 721; SächsOVG, Beschluß vom 16. Februar 1999 - 1 S 53/99 - …
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